BMF-Schreiben zur Investmentbesteuerung
Der BFH hatte in diesem Urteil entschieden, dass die Anrechnung der - bei Veräußerung oder Rückgabe eines Anteils an einem ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen - gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG erhobenen Kapitalertragsteuer denselben Regelungen unterliegt wie die Anrechnung bei anderen Kapitalerträgen. Dementsprechend ist die Kapitalertragsteuer nur insoweit anzurechnen, als sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt. Im Fall des unentgeltlichen Erwerbs des Investmentanteils ist die Anrechnung der Kapitalertragsteuer beim veräußernden oder zurückgebenden Anleger auch insoweit möglich, als sie Einkünfte betrifft, die beim Rechtsvorgänger der Besteuerung unterlagen.
BMF online
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche Schreiben mit allen Hinweisen zur Anwendung des BFH-Urteils hier (pdf-Format).