12.04.2011

BMF Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Mit Schreiben vom 1.4.2011 (- IV C 5 - S 2334/08/10010 DOK 2011/0250056 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG) Stellung genommen. Das Schreiben berücksichtigt die Grundsätze der BFH-Urteile vom 22.9.2010 - VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09.

Der BFH hat seine Rechtsauffassung bestätigt, dass die Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 S. 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt hat.

Die Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 S. 3 EStG habe nicht die Funktion, eine irgendwie geartete zusätzliche private Nutzung des Dienstwagens zu bewerten. Sie bezwecke lediglich einen Ausgleich für abziehbare, tatsächlich aber nicht entstandene Erwerbsaufwendungen. Zur Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist nach Auffassung des BFH eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 Prozent des Listenpreises i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das vollständige Schreiben mit Anwendungsbeispielen hier (pdf-Format).

BMF online
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