BMF-Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung von Beratungsleistungen für Investmentfonds (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)
Ob die in diesem Zusammenhang von einem Dritten erbrachte Beratungs- und Informationsleistung eine tatsächliche Änderung der rechtlichen und finanziellen Lage des Fonds bewirkt, ist nicht entscheidend. Von einer engen Verbindung zu der einer Kapitalanlagegesellschaft spezifischen Tätigkeit - d.h. beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung in Wertpapieren anzulegen - ist auszugehen, wenn
- die Empfehlung für den Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten konkret an den rechtlichen und tatsächlichen Erfordernissen der jeweiligen Wertpapieranlage ausrichtet ist,
- die Empfehlung für den Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten aufgrund ständiger Beobachtung des Fondsvermögens erteilt wird und
- auf einem stets aktuellen Kenntnisstand über die Zusammenstellung des Vermögens
beruht.
Demzufolge wird Abschnitt 4.8.13 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.10.2010, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 25.10.2013 (- IV D 2 - S 7280/12/10002 DOK 2013/0956687 entsprechend angepasst.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben mit den Änderungen im Einzelnen hier (pdf-Format).