BMF: Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2012
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Mit dem Steuerabzug ist das Besteuerungsverfahren im Allgemeinen abgeschlossen, es sei denn, dass für den Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres noch eine Veranlagung zur Einkommensteuer in Betracht kommt oder dass vom Arbeitgeber ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen ist.
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