Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression
Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag soll bis 2014 um insgesamt 350 € bzw. 4,4 % auf 8.354 € angehoben werden. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert.
Die vorgesehene Erhöhung soll in zwei Schritten erfolgen und entspricht dem heute absehbaren Anstieg des steuerlichen Existenzminimums. Vorgesehen ist ein erster Anstieg um 126 € zum 1.1.2013 und ein weiterer Anstieg um 224 € zum 1.1.2014.
Anpassung des Steuertarifs
Der Tarifverlauf soll bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 % angepasst werden. Jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
Kontrolle
Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.
Hintergrund:
In Deutschland wird die Einkommensteuer nach einem sog. progressiven Tarif berechnet. Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr Steuern. Der progressive Steuertarif kann negative Effekte haben, wenn die Einkommensteuersätze nicht die Preisentwicklung, also die Inflation, berücksichtigen. Wenn das allgemeine Preisniveau etwa um zwei Prozent steigt und die Löhne in gleichem Umfang nachziehen, dann sollte auch die Steuerlast nur um zwei Prozent steigen, damit die Kaufkraft nicht sinkt. Sonst kann es dazu führen, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer trotz einer Lohnerhöhung am Ende weniger kaufen kann als zuvor. Dieses Zusammenspiel von Inflation und Steuerprogression wird "kalte Progression" genannt.
Ohne eine Anpassung des Einkommensteuertarifs wirkt die Progression im Effekt wie eine Steuererhöhung. Wenn die Einkommen an die Inflation angepasst werden und steigen, der Tarifverlauf aber unverändert bleibt, rutschen immer mehr Lohnempfänger in höhere Steuertarife und haben dadurch eine Mehrbelastung zu tragen.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Gesetzentwurf im Volltext. (pdf-Format).