Bundesregierung beschließt AIFM-StAnpG
Das AIFM-StAnpG enthält auch Regelungen, mit denen steuerliche Gestaltungsspielräume und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht eingeschränkt werden. Dies betrifft insbes. das sog. "Bondstripping". Dabei trennt ein Investmentfonds die Stammrechte und die Zinskupons von Anleihen und erzeugt durch den Verkauf der Zinskupons künstliche Erträge. In gleicher Höhe entstehen bei den Anlegern des Investmentfonds potenzielle Verluste, die bei einer Veräußerung des Investmentfondsanteils realisiert werden können. Dieses Vorgehen wurde bislang genutzt, um Beschränkungen der Verlustverrechnung zu umgehen.
Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz wird das bisherige Investmentgesetz (InvG) durch ein neues Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt. Das KAGB unterwirft erstmals sämtliche Arten von Fonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht. Gesetze, die bisher Bezug auf das InvG genommen haben, müssen angepasst werden. Dies erfolgt durch das nun beschlossene AIFM-StAnpG.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf des AIFM-StAnpG hier.