31.01.2013

Bundesregierung beschließt AIFM-StAnpG

Die Bundesregierung hat am 30.1.2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes (InvStG) und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) beschlossen. Damit sollen insbesondere attraktive Rahmenbedingungen für die Verwaltung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen in Deutschland (dem sog. "Pension Asset Pooling") geschaffen werden.

Darüber hinaus werden Folgeänderungen im Steuerrecht aufgrund der aufsichtsrechtlichen Änderungen durch die Umsetzung der europäischen Alternative Investment Fund Manager-Richtlinie (AIFM-Umsetzungsgesetz) vorgenommen. Erstmals sollen international wettbewerbsfähige steuerrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden für eine gebündelte Verwaltung betrieblicher Altersvorsorgevermögen multinationaler Konzerne; das sog. "Pension Asset Pooling" soll in Deutschland ermöglicht werden. Für international tätige Unternehmen wird es damit attraktiver, das Altersvorsorgevermögen ihrer ausländischen Tochterunternehmen zentral in Deutschland verwalten zu lassen.

Das AIFM-StAnpG enthält auch Regelungen, mit denen steuerliche Gestaltungsspielräume und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht eingeschränkt werden. Dies betrifft insbes. das sog. "Bondstripping". Dabei trennt ein Investmentfonds die Stammrechte und die Zinskupons von Anleihen und erzeugt durch den Verkauf der Zinskupons künstliche Erträge. In gleicher Höhe entstehen bei den Anlegern des Investmentfonds potenzielle Verluste, die bei einer Veräußerung des Investmentfondsanteils realisiert werden können. Dieses Vorgehen wurde bislang genutzt, um Beschränkungen der Verlustverrechnung zu umgehen.

Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz wird das bisherige Investmentgesetz (InvG) durch ein neues Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt. Das KAGB unterwirft erstmals sämtliche Arten von Fonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht. Gesetze, die bisher Bezug auf das InvG genommen haben, müssen angepasst werden. Dies erfolgt durch das nun beschlossene AIFM-StAnpG.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf des AIFM-StAnpG hier.

BMF PM Nr. 10 vom 31.1.2013
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