Deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet
Das neue Abkommen ersetzt das bisherige aus dem Jahr 1985, das nach seiner Kündigung noch bis zum 31.12.2010 anzuwenden war. Es lehnt sich im Wesentlichen an das Musterabkommen der OECD an. Im Vergleich zum bisherigen Abkommen erfolgen insbes. folgende Anpassungen an die aktuelle internationale Abkommenspolitik:
BMF PM Nr. 39 vom 19.9.2011
- Senkung der Quellensteuersätze bei Dividenden und Zinsen
- Einführung eines begrenzten Besteuerungsrechts von Renten im Quellenstaat
- Wegfall der Möglichkeit der Anrechnung fiktiver, nicht gezahlter türkischer Steuern
- Einführung einer sog. Umschwenkklausel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode zugunsten Deutschlands
- Erweitererung des steuerlichen Informationsaustauschs dem geltenden OECD-Standard entsprechend
Linkhinweis:
- Das DBA mit der Türkei ist auf den Webseiten des BMF veröffentlicht.
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