30.07.2020

E- Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.4 vom 1. April 2020

Mit BMF-Schreiben v. 23.7.2020 hat die Finanzverwaltung das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.4) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 23.7.2020 - IV C 6 - S 2133-b/20/10002 :003, DOK 2020/0741252

EStG § 5b

Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen (Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022). Sie gelten entsprechend für Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2020 aufzustellen sind. Dabei beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2020 und für Echtfälle ab Mai 2021 gegeben sein. Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.

Die werthaltige Übermittlung des Berichtsteils "steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" war bisher freiwillig. Ab der Taxonomie- Version 6.4 hat die werthaltige Übermittlung des Berichtsteils "steuerlicher Betriebs- Vermögensvergleich" zu erfolgen. Die Übermittlungspflicht gilt für alle Taxonomiearten. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Taxonomie-Positionen als "Mussfelder" ausgezeichnet. Begleitend hierzu wurden zudem entsprechende ERiC-Regeln in den Technischen Leitfaden zur Taxonomie-Version 6.4 aufgenommen.

Mit Veröffentlichung der Taxonomie-Version 6.4 wird auch eine Vorschau auf die Taxono-mie- Version 6.5 bereitgestellt. Die Vorschau enthält zwischen Wirtschaftsvertretern und Fi-nanzverwaltung abgestimmte Taxonomie-Positionen aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht, die eine optimierte Abbildung für Sachverhalte mit einer stillen Beteiligung er-möglichen. Die Vorschau bietet allen Betroffenen (Steuerpflichtigen, Wirtschaftsvertretern, Softwarehäusern, Finanzverwaltung) die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen und sich auf die Einführung der Taxonomie-Positionen vorzube- reiten. In diesem Zusammenhang weist die Finanzverwaltung auf das BMF- Schreiben vom 24. 11. 2017 IV C 6 - S 2133-b/17/10004, BStBl I 2018, 1543 "steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" zur Übermittlungspflicht von Bilanzen nach § 5b EStG in Fällen atypisch stiller Gesellschaften hin.
BMF online
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