Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 10.12.2021 - III C 3 - S 7146/20/10001 :005, DOK 2021/1234313
UStG § 6b
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde mit § 6b UStG eine Vereinfachungsregelung für Lieferungen in Warenlager zu Abrufzwecken im Gemeinschaftsgebiet eingeführt (Konsignationslagerregelung für Lager i.S.d. § 6b UStG).
Die Finanzverwaltung hat daraufhin den USt-Anwendungserlass an die neue gesetzliche Regelung angepasst und mit dem neuen Abschnitt 6b.1. Lieferung in ein Lager i.S.d. § 6b UStG im Gemeinschaftsgebiet (Konsignationslagerregelung) umfassend zur Anwendung der Neuregelung Stellung genommen.
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UStG § 6b
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde mit § 6b UStG eine Vereinfachungsregelung für Lieferungen in Warenlager zu Abrufzwecken im Gemeinschaftsgebiet eingeführt (Konsignationslagerregelung für Lager i.S.d. § 6b UStG).
Die Finanzverwaltung hat daraufhin den USt-Anwendungserlass an die neue gesetzliche Regelung angepasst und mit dem neuen Abschnitt 6b.1. Lieferung in ein Lager i.S.d. § 6b UStG im Gemeinschaftsgebiet (Konsignationslagerregelung) umfassend zur Anwendung der Neuregelung Stellung genommen.