10.03.2025

Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte

Das BMF hat mit den Bundesländern Vorgaben zu den ertragsteuerrechtlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten wie Bitcoin erarbeitet (BMF-Schreiben vom 6.3.2024: IV C 1 - S 2256/00042/064/043, DOK COO.7005.100.4.11527963). Damit erhalten die Steuerpflichtigen eine Hilfestellung bei der Dokumentation und Erklärung ihrer Einkünfte und die Finanzämter Hinweise zur Prüfung und Veranlagung entsprechender Steuererklärungen.

BMF-Schreiben
Die Vorgaben ersetzen das bisherige BMF-Schreiben vom 10.5.2022, das hierfür unter dem Titel "Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte" neu veröffentlicht wird. Zu diesem Anlass wurde die bisher genutzte Formulierung "virtuelle Währungen und sonstige Token" in Anlehnung an die Weiterentwicklung insbesondere der aufsichtsrechtlichen Terminologie durch die Bezeichnung "Kryptowerte" ersetzt.

Neben der ausführlichen Darstellung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ab Randnummer 87 wurden einzelne Sachverhaltsdarstellungen und Regelungen in den Kapiteln des bestehenden BMF-Schreibens ergänzt. Dies betrifft insbesondere die sog. Steuerreports, aber etwa auch das Claiming von Kryptowerten und den Ansatz von sekundengenauen und Tageskursen. Non Fungible Token (NFT) und das sog. Liquidity Mining sind noch nicht Gegenstand des BMF-Schreibens.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das komplette Schreiben hier.
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