Entgelt von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 23.1.2024 - III C 2 - S 7200/19/10003 :019, DOK 2023/1237710
UStG § 10
Abschnitt 10.2 Abs. 5 Umsatzsteuer - Anwendungserlass wurde wie folgt um einen Satz 9 ergänzt:
"Wird zwischen dem Mobilfunkunternehmen und dem Vermittler ein Vertrag geschlossen, nach dem das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler eine (Abschluss- )Provision unabhängig von der Abgabe eines Mobilfunkgeräts (vertragliche Entkopplung) an den Endkunden zahlt, stellt die Provision insgesamt Entgelt für die Vermittlungsleistung dar."
Diese Regelung gilt in allen offenen Fällen.
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UStG § 10
Abschnitt 10.2 Abs. 5 Umsatzsteuer - Anwendungserlass wurde wie folgt um einen Satz 9 ergänzt:
"Wird zwischen dem Mobilfunkunternehmen und dem Vermittler ein Vertrag geschlossen, nach dem das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler eine (Abschluss- )Provision unabhängig von der Abgabe eines Mobilfunkgeräts (vertragliche Entkopplung) an den Endkunden zahlt, stellt die Provision insgesamt Entgelt für die Vermittlungsleistung dar."
Diese Regelung gilt in allen offenen Fällen.