Entwicklung einer zentralen Anlaufstelle für Erfüllung der MwSt-Pflichten bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Der heutige Vorschlag bezieht sich auf Aspekte, wie den Umfang der Regelung, Berichtspflichten, MwSt-Erklärungen, Währung, Zahlungen, Aufzeichnungen usw., für die gemeinsame Vorschriften nötig sind. Die zentrale Anlaufstelle soll Unternehmen in die Lage versetzen, die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat zu erklären und zu entrichten, in dem sie niedergelassen sind, und nicht dort, wo ihr Kunde sich befindet.
Die zentrale Anlaufstelle, die derzeit auf Anbieter elektronischer Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern beschränkt ist, wird auf EU-Unternehmen sowie Rundfunk- und Telekomdienste ausgeweitet. Und in der Zukunft soll die zentrale Anlaufstelle noch weitere Tätigkeiten umfassen, einschließlich Warenlieferungen. Die Kommission hat alle Mitgliedstaaten aufgerufen, diesen Maßnahmen im Jahr 2012 zuzustimmen.
Linkhinweis:
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