16.01.2012

Entwicklung einer zentralen Anlaufstelle für Erfüllung der MwSt-Pflichten bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Die Erfüllung von Mehrwertsteuerpflichten in mehr als einem Mitgliedstaat - und damit auch der Umgang mit mehreren Steuerverwaltungen in verschiedenen Sprachen - kann für Unternehmen sehr belastend und teuer sein. Mit einem am 13.1.2012 angenommenen Kommissionsvorschlag wurde ein erster Schritt hin zu einer zentralen Anlaufstelle für alle elektronisch erbrachten Dienstleistungen gemacht, die den Unternehmen ab dem 1.1.2015 die Arbeit erleichtern soll.

Wie in der Kommissionsmitteilung über die Zukunft der Mehrwertsteuer vom vergangenen Dezember festgelegt, wird das Konzept einer zentralen Anlaufstelle für den grenzüberschreitenden Handel in der EU als erstes in den Bereichen E-Commerce, Rundfunk- und Telekomdienste Anwendung finden. In Zukunft wird die Kommission anstreben, die zentrale Anlaufstelle schrittweise auf andere Waren und Dienstleistungen auszudehnen.

Der heutige Vorschlag bezieht sich auf Aspekte, wie den Umfang der Regelung, Berichtspflichten, MwSt-Erklärungen, Währung, Zahlungen, Aufzeichnungen usw., für die gemeinsame Vorschriften nötig sind. Die zentrale Anlaufstelle soll Unternehmen in die Lage versetzen, die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat zu erklären und zu entrichten, in dem sie niedergelassen sind, und nicht dort, wo ihr Kunde sich befindet.

Die zentrale Anlaufstelle, die derzeit auf Anbieter elektronischer Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern beschränkt ist, wird auf EU-Unternehmen sowie Rundfunk- und Telekomdienste ausgeweitet. Und in der Zukunft soll die zentrale Anlaufstelle noch weitere Tätigkeiten umfassen, einschließlich Warenlieferungen. Die Kommission hat alle Mitgliedstaaten aufgerufen, diesen Maßnahmen im Jahr 2012 zuzustimmen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

EU-Kommission PM vom 16.1.2012
Zurück