01.02.2024

Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG

Mit BMF-Schreiben v. 29.1.2024 hat die Finanzverwaltung die Verbraucherpreisindizes für Deutschland zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 29.1.2024 - IV D 4 - S 3224/23/10001 :002, DOK 2024/0093531

BewG § 187

Rechtsgrundlage für die Bekanntmachung ist die Regelung in § 187 Absatz 3 Satz 4 BewG; sie erfolgt auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindizes für Deutschland. Die maßgebenden Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 betragen
  • für den Monat Oktober 2023 (2020 = 100) 117,8,
  • für den Monat Oktober 2001 (2020 = 100) 77,1.
BMF online
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