10.10.2024

Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren

Mit BMF-Schreiben v. 8.10.2024 hat die Finanzverwaltung umfassend und aktualisiert zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 8.10.2024 - IV C 5 - S 2367/23/10001 :001, DOK 2024/0836657

Doppelbesteuerungsabkommen/Auslandstätigkeitserlass

Das BMF-Schreiben erläutert die Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns schwerpunktmäßig unter folgenden Gesichtspunkten:
  • Aufteilung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass).
  • Anwendung der Regelungen des § 50d Absatz 8 und Absatz 9 EStG sowie der Rückfallklauseln nach DBA.
  • Zahlung des Arbeitslohns in ausländischer Währung.

Das BMF-Schreiben v. 8.10.2024 ersetzt das bisher maßgebende BMF-Schreiben v. 14.3.2017 (BStBl I 2017, 473). Die im BMF-Schreiben v. 8.10.2024 erläuterten Grundsätze sind im Lohnsteuerabzugsverfahren für den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2024 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2024 zufließen. Bis dahin beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn die Regelung in R 39b.5 Absatz 2 Satz 4 LStR nicht berücksichtigt wird.

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