Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle
Kurzbesprechung
Der Senat hat das bei ihm anhängige Revisionsverfahren mit Beschluss vom 09.07.2024 - VII R 27/21 ausgesetzt (§ 121 Satz 1 in Verbindung mit ‑‑i.V.m.‑‑ § 74 der Finanzgerichtsordnung) und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die oben genannten Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Verlag Dr. Otto Schmidt