EU-Kommission fordert von Deutschland Änderung diskriminierender Steuervorschriften für stille Reserven
Diese Ungleichbehandlung ist geeignet, ihn von grenzüberschreitenden Investitionen abzuhalten, und daher mit den EU-Vorschriften nicht vereinbar. Die Kommission ist insbes. der Auffassung, dass die territoriale Beschränkung gegen die grundlegenden Regeln des Binnenmarktes, namentlich gegen die Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49 und 54 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, verstößt.
Die Aufforderung der Kommission, die deutschen Vorschriften zu ändern, ist der zweite Schritt des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Wenn Deutschland der Kommission nicht binnen zweier Monate die Maßnahmen mitteilt, mit denen die Verletzung des EU-Rechts abgestellt wird, kann die Kommission Deutschland beim EuGH verklagen.