30.06.2011

EU-Kommission genehmigt deutsche Steuerbefreiung für Flüge von und zu Nordseeinseln

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine geplante Regelung der deutschen Bundesregierung genehmigt, bei Flügen von und zu bestimmten deutschen Inseln ausgewählte Fluggastgruppen von einer neu eingeführten Luftverkehrssteuer zu befreien. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Inselbewohner, die bereits vergleichsweise mehr für Flugreisen bezahlen müssen, vermieden werden.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Befreiung von einer neuen deutschen Luftverkehrssteuer. Seit 1.1.2011 müssen alle Fluggäste, die von einem deutschen Flughafen abfliegen, eine je nach endgültigem Reiseziel festgesetzte Steuer entrichten. Inlandsflüge und alle Flüge innerhalb der EU und des EWR werden mit 8 € pro Fluggast besteuert. Die Ausnahmeregelung beschränkt sich auf die Inselbewohner. Sie gilt aber auch für Flüge zum Zwecke der medizinischen Versorgung und für Beamte, die auf den Inseln beschäftigt sind.

Die Inseln dürfen nicht über eine tideunabhängige Straßen- oder Schienenverbindung zum Festland verfügen. Zudem darf der Abflug- oder Ankunftsort auf dem Festland nicht weiter als 100 km Luftlinie von der Nord- oder Ostseeküste entfernt sein oder muss auf einer anderen inländischen Insel liegen. Mit anderen Worten beschränkt sich die Beihilfe auf Flüge von und zu Inseln, die für die Verbindung zum Festland auf Fähren angewiesen sind, die nur bei Flut und gutem Wetter verkehren können. Unter die Steuerbefreiung zu den obengenannten Bedingungen fallen die Inseln Juist, Norderney, Helgoland, Baltrum, Langeoog, Wangerooge und Borkum.

Deutschland hat sich bereiterklärt, die Steuerbefreiung auf Flüge zwischen den inländischen Inseln und anderen EWR-Zielorten auszuweiten.

EU-Kommission PM vom 29.6.2011
Zurück