EU-Kommission: Grenzpendler sollen künftig nicht mehr steuerlich benachteiligt werden
- ob Bürgerinnen und Bürger, die den größten Teil ihrer Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat beziehen, stärker besteuert werden als Gebietsansässige. In diesem Zusammenhang prüft die Kommission, dass alle den Gebietsansässigen zur Verfügung stehenden persönlichen und familiären Steuerfreibeträge in der Praxis auch von Gebietsfremden in Anspruch genommen werden können.
- ob die Mitgliedstaaten zwischen ihren eigenen und den Bürgerinnen und Bürgern eines anderen Mitgliedstaates, die zeitweise in ihrem Gebiet beschäftigt sind, unterscheiden, insbesondere im Hinblick auf das Recht, Ausgaben abzusetzen sowie die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze.
Sollte die Kommission diskriminierende Bestimmungen finden und die nationalen Behörden nicht die notwendigen Änderungen auf den Weg bringen, werden gegen die betreffenden Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Die wichtigsten bei der Besteuerung von Grenzgängern anzuwendenden Prinzipien wurden in einigen Grundsatzurteilen des EuGH, wie etwa Schumacker (Rs.: C-279/93), Wielockx (Rs.: C-80/94), Turpeinen (Rs.: C-520/04) und Gerritse (Rs.: C-234/01), festgelegt.
Hintergrund:
Immer mehr Beschäftigte, vor allem in den grenznahen Regionen, suchen Arbeit im Nachbarland. Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Mio. Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Die an Grenzgänger und Saisonarbeiter gezahlten Bruttolöhne beliefen sich im Jahr 2010 auf 46,9 Mrd. €. Die Mobilität der Arbeitskräfte ist ein Schlüsselfaktor für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa. Nach wie vor halten jedoch steuerliche Hindernisse die Bürgerinnen und Bürger davon ab, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen.
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