EU-Kommission legt Jahresbericht über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor
Hintergrund:
Der europäische Zoll trägt in wesentlichem Maße dazu bei, die EU-Einfuhr von Produkten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, zu stoppen. Seit dem Jahr 2000 veröffentlicht die Kommission einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Zolls auf dem Gebiet der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Diese Berichte basieren auf Daten, die die nationalen Zollverwaltungen der Kommission übermitteln, und sind ein wertvolles Hilfsmittel für die Zollermittlungen der EU bei mutmaßlichen Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte und für EU-Institutionen wie die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums.
Im Juni 2013 wurde eine neue Verordnung zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte durch die Zollbehörden angenommen, die die Zollvorschriften zur Durchsetzung dieser Rechte verstärken wird. Im Dezember 2012 hat der Rat einen neuen EU- Zollaktionsplan für den Zeitraum 2013-2017 angenommen, um Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu bekämpfen. Dieser Aktionsplan verfolgt die folgenden strategischen Ziele:
- Wirksame Durchführung und Überwachung der neuen Vorschriften der EU zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden;
- Bekämpfung des Handels mit Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, entlang der gesamten internationalen Versorgungskette;
- Bekämpfung vorherrschender Trends beim Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden;
- Stärkung der Zusammenarbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums mit den Strafverfolgungsbehörden.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.