EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Beseitigung von Problemen bei der grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften vor
Die Kommission empfiehlt eine breitere und flexiblere Anwendung der nationalen Maßnahmen zur Entlastung von der Doppelbesteuerung, um eine pragmatische, zügige und kostenwirksame Lösung für die mitunter erheblichen Steuerbelastungen der Bürger herbeizuführen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Lösungen in ihre nationalen Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraktiken aufzunehmen.
Einige Mitgliedstaaten wenden einen höheren Steuersatz an, wenn sich die Vermögenswerte, der Erblasser und/oder der Erbe im Ausland befinden. In solchen Fällen ist das EU-Recht eindeutig: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die in den Verträgen verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit zu wahren. Das Arbeitsdokument der Kommission enthält Grundsätze für eine nichtdiskriminierende Erbschaft- und Schenkungsteuer, die durch Beispiele aus der Rechtsprechung gestützt werden.
Die Kommission wird nun Gespräche mit den Mitgliedstaaten einleiten, um eine angemessene Umsetzung der Empfehlung sicherzustellen. In drei Jahren wird die Kommission einen Bewertungsbericht vorlegen, in dem untersucht wird, wie sich die Situation entwickelt hat. Auf der Grundlage dieses Berichts wird sie entscheiden, ob weitere Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene erforderlich sind.
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