EU-Kommission verlangt Änderung der deutschen Mehrwertsteuer-Vorschriften
Da das EU-Recht zu ermäßigten Mehrwertsteuer-Sätzen eng auszulegen und strikt anzuwenden ist, damit Wettbewerbsverzerrungen in und zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden, ist auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in der EU der Normalsatz anzuwenden. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Kommt Deutschland der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den EuGH anrufen.
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