02.03.2012

EU-Kommission will gegen doppelte Nichtbesteuerung vorgehen

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur doppelten Nichtbesteuerung von grenzübergreifend tätigen Unternehmen eingeleitet. Die Konsultation zielt insbesondere auf Fälle ab, in denen voneinander abweichende nationale Regelungen und/oder unzureichende nationale steuerliche Maßnahmen zur Nichtbesteuerung in zwei Ländern führen.

Die doppelte Nichtbesteuerung führt zu erheblichen Einnahmeverlusten der Mitgliedstaaten und unlauterem Wettbewerb zwischen den Unternehmen im Binnenmarkt. Sie tritt auf, wenn grenzübergreifend tätige Unternehmen Diskrepanzen zwischen den nationalen Steuersystemen ausnutzen, um sich ihren Steuerpflichten zu entziehen. Aggressive Steuerplaner nutzen oft speziell Schlupflöcher in den Systemen der Mitgliedstaaten aus, um Steuern zu vermeiden.

Mit der Konsultation soll das volle Ausmaß des Problems ermittelt und festgestellt werden, in welchen Bereichen die größten Schwachstellen bestehen. Anhand der Ergebnisse wird die Kommission noch vor Ende 2012 die am besten geeigneten politischen Maßnahmen zur Beseitigung dieses Problems bestimmen. Um diejenigen, die sich mit der Ausnutzung der doppelten Nichtbesteuerung tatsächlich auskennen, zur Mitwirkung zu ermutigen, sollen auch anonym eingereichte Beiträge akzeptiert werden. Die Konsultation steht in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung und läuft noch bis zum 30.5.2012.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

EU-Kommission PM vom 29.2.2012
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