31.08.2023

Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG

Mit BMF-Schreiben v. 10.7.2023 hat die Finanzverwaltung ausführlich zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 10.7.2023 - IV C 6 - S 2133-a/20/10001 :003, DOK 2023/0588565

EStG § 5a

Inhaltlich beschäftigt sich das BMF-Schreiben mit folgenden Themenschwerpunkten:

Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG)
  • Besondere Gewinnermittlung (§ 5a Absatz 1 EStG)
  • Handelsschiffe im internationalen Verkehr (§ 5a Absatz 2 EStG)
  • Antrag auf besondere Gewinnermittlung (§ 5a Absatz 3 EStG)
  • Unterschiedsbetrag (§ 5a Absatz 4 EStG)
  • Gesellschaften nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG (§ 5a Absatz 4a EStG)
  • Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zur Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1, § 5 EStG
  • Tarifbegrenzung/Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • Unterlagen zur Steuererklärung (§ 60 EStDV)


Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer

Die Regelungen des BMF-Schreibens sind mit zwei Ausnahmen in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF online
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