04.11.2021

Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

Mit BMF-Schreiben v. 29.10.2021 hat die Finanzverwaltung erneut zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 29.10.2021 - IV C 6 - S 2240/19/10006 :006, DOK 2021/1117804

EStG §§ 2, 15

Bereits mit BMF-Schreiben v. 2. 6. 2021 - IV C 6 - S 2240/ 19/10006:003, BStBl I 2021, 722 hatte sich die Finanzverwaltung zur vereinfachten Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht ausführlich geäußert. Dieses BMF-Schreiben wurde nun durch das aktuelle Schreiben v. 29.10.2021 aufgehoben und erneut gefasst. Dies dortigen Regelungen dienen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, da bei Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung aufwändige und streitanfällige Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht weder erstellt noch geprüft werden müssen.

Im Einzelnen werden folgende Punkte behandelt:
  • Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer BHKW,
  • Wirkung des Antrags,
  • Nachweis Gewinnerzielungsabsicht durch die steuerpflichtige Person.
BMF online
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