20.06.2024

Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes

Mit BMF-Schreiben v. 14.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 14.6.2024 - IV B 5 - S 1308/22/10008 :004, DOK 2024/0299051

Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Mit dem StAbwG werden die in der Europäischen Union von der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) verhandelten und vom Rat gebilligten Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten angewendet, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (EU-Liste) geführt werden.

Die Finanzverwaltung hat nun in einem umfangreichen BMF-Schreiben zur Anwendung des StAbwG und der hierbei von ihr vertretenen Rechtsauffassung Stellung genommen. Schwerpunktmäßig betrifft dies
  • die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete sowie die Ansässigkeit,
  • den Anwendungsbereich,
  • die betroffenen Geschäftsvorgänge
  • die Abwehrmaßnahmen sowie
  • das Verhältnis zu anderen Regelungen.
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