06.11.2024

Kabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Das Bundeskabinett hat am 6.11.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Ziel sind ein fairer Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen. Zudem gilt es, Steuern und Sozialbeiträge für den Haushalt und die Sozialkassen zu sichern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat dabei eine zentrale Rolle.

Der Gesetzesentwurf soll eine verbesserte Wahrnehmung des Kernauftrags der FKS - Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung - gewährleisten und einen wesentlichen Beitrag zu einer weiteren Stärkung der sozialen Sicherungssysteme und des Steuersystems leisten. Dafür sollen die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS vereinfacht und effizienter, moderner und digitaler ausgestaltet werden.

Der Entwurf möchte zudem redliche Unternehmer besser vor unlauterer Konkurrenz schützen. Durch stärker risikoorientierte und qualitativ hochwertige Prüfungen sowie erweiterte Prüfmöglichkeiten von Arbeitgebern außerhalb des Unternehmenssitzes, u.a. durch elektronischen Unterlagenzugang, werden Prüfungen für die Unternehmen künftig erheblich bürokratieärmer.

Verbesserungen sollen auch bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die FKS erreicht werden. Durch die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund und verbesserte Straf- und Bußgeldnormen im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung kann die FKS effizient auf Augenhöhe mit anderen Ermittlungsbereichen wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung agieren und stärker gegen schwere Wirtschaftskriminalität und vor allem Organisierte Kriminalität vorgehen.

Zudem werden mit dem Gesetz die Prozessabläufe bei der selbstständigen Ahndung von Verstößen durch die FKS optimiert und die Kompetenzen der FKS zur Ahndung des Sozialleistungsbetruges ausgebaut, wodurch die Verfahrensregelungen effektiv verbessert und die Justiz weitreichend entlastet werden soll.
BMF PM Nr. 17 vom 6.11.2024
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