Kommission verschärft zentrale EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung
Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften, die einer Gruppe angehören, für Einkünfte zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Gesellschaften haben jedoch die Bestimmungen der Richtlinie und Qualifikationskonflikte zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Besteuerung zu vermeiden (doppelte Nichtbesteuerung). Mit dem heutigen Vorschlag, der in dem von der Kommission 2012 vorgelegten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vorgesehen war, sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.
So wird die Missbrauchsverhinderungsbestimmung in der Mutter-Tochter-Richtlinie, also der Schutz gegen missbräuchliche Steuerpraktiken, aktualisiert. Des Weiteren soll die Richtlinie dahingehend verschärft werden, dass für bestimmte Gestaltungen zur Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen) keine Steuerbefreiung gewährt wird. Der Vorschlag sieht vor, dass Zahlungen infolge von Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist. Auf diese Weise sollen grenzübergreifende Gesellschaften davon abgehalten werden, ihre gruppeninternen Zahlungen so zu gestalten, dass eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.
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