Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.7.2021 - IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001, DOK 2021/0739292
DBA-Niederlande
Die am 6.4.2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA-Niederlande verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation besteht mit den Niederlanden die Vereinbarung, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 30.9.2021 Bestand haben wird.
BMF online
DBA-Niederlande
Die am 6.4.2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA-Niederlande verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation besteht mit den Niederlanden die Vereinbarung, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 30.9.2021 Bestand haben wird.