07.10.2021

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13.5.2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern

Mit BMF-Schreiben v. 30.9.2021 hat die Finanzverwaltung die fünfte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 30.9.2021 - IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007, DOK 2021/1044667

DBA Frankreich

Die am 13.5.2020 mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA-Frankreich verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens wurde sich mit Frankreich darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 31.12.2021 Bestand haben wird.
BMF online
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