01.07.2021

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern

Mit BMF-Schreiben v. 25.6.2021 hat die Finanzverwaltung die Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit der Französischen Republik bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 25.6.2021 - IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007, DOK 2021/0714821

DBA-Frankreich

Die am 13. Mai 2020 mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA - Frankreich verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens besteht nun mit Frankreich die Verständigung, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 30. September 2021 Bestand haben wird.
BMF online
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