Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 25.6.2021 - IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007, DOK 2021/0714821
DBA-Frankreich
Die am 13. Mai 2020 mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA - Frankreich verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens besteht nun mit Frankreich die Verständigung, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 30. September 2021 Bestand haben wird.
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DBA-Frankreich
Die am 13. Mai 2020 mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA - Frankreich verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens besteht nun mit Frankreich die Verständigung, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 30. September 2021 Bestand haben wird.