28.04.2022

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 12./27. November 2020

Mit BMF-Schreiben v. 22.4.2022 hat die Finanzverwaltung über die Kündigung der Koalitionsvereinbarung informiert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 22.4.2022 - IV B 3 - S 1301-POL/19/10006 :002, DOK 2022/0393747

DBA Polen

Die am 12./27. November 2020 mit der Republik Polen abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA - Polen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von einer der zuständigen Behörden eines Vertragsstaats mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.

Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, wurde in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart, die Konsultationsvereinbarung vom 12./27. November 2020 zum 30. Juni 2022 zu kündigen. Die Regelungen der Konsultationsvereinbarung vom 12./27. November 2020 finden damit auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 Anwendung.
BMF online
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