23.09.2021

Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern

Mit BMF-Schreiben v. 15.9.2021 hat die Finanzverwaltung die fünfte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung bekannt gemacht

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 15.9.2021 - IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001, DOK 2021/0995287

DBA Niederlande

Die am 6. April 2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation hat sich das BMF mit den Niederlanden darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 31. Dezember 2021 Bestand haben wird.
BMF online
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