14.10.2021

Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich vom 29.9.2021

Mit BMF-Schreiben v. 7.10.2021 hat die Finanzverwaltung über eine neue Konsultationsvereinbarung mit der Republik Österreich informiert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 7.10.2021 - IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002, DOK 2021/1062064

DBA-Österreich

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am 29. September 2021 eine Konsultationsvereinbarung zum DBA-Österreich unterzeichnet. Sie ersetzt die Konsultationsvereinbarung vom 17. Juni 2021 und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens 31. Dezember 2021.

Die Konsultationsvereinbarung ist am 30. September 2021 in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis nunmehr zum 31. Dezember 2021 Anwendung. Die Konsultationsvereinbarung verlängert sich nach dem 31. Dezember 2021 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Verlag Dr. Otto Schmidt
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