11.11.2021

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind

Das BMF hat am 8.11.2021 auf seiner Homepage ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl für Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht. Anhand der dort abgebildeten zwei Tabellen (Tabelle I: bei Sozialversicherungspflicht des höherverdienenden Ehegatten oder Lebenspartners, Tabelle II: bei Sozialversicherungsfreiheit des höher verdienenden Ehegatten oder Lebenspartners) können die Ehegatten/Lebenspartner die für sie günstigste Steuerklassenkombination ermitteln.

Die Tabellen erleichtern lediglich die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Steuerklassenkombination. Ihre Aussagen sind auch nur in den Fällen genau, in denen die Monatslöhne über das ganze Jahr konstant bleiben. Im Übrigen besagt die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer noch nichts über die Höhe der Jahressteuerschuld, denn die vom Arbeitslohn einbehaltenen Beträge an Lohnsteuer stellen im Regelfall nur Vorauszahlungen auf die endgültige Jahressteuerschuld dar.

Die dortigen Ausführungen beschäftigen sich im Einzelnen mit den Auswirkungen der Steuerklassenwahl oder des Faktorverfahrens, der Antragstellung, der Steuerklassenwahl sowie dem Faktorverfahren und erläutern dies anhand von Beispielen.
BMF online
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