14.10.2021

Muster der Umsatzsteuererklärung 2022

Mit BMF-Schreiben v. 11.10.2021 hat die Finanzverwaltung das Muster der Umsatzsteuererklärung 2022 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 11.10.2021 - III C 3 - S 7344/19/10002 :003, DOK 2021/1078448

UStG § 18

Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2022 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
 
  • USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2022
  • Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2022
  • Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2022
  • USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2022.


Wesentliche Änderung: Mit Artikel 11 Nummern 6 und 7 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21. 12. 2020 (BGBl. I 2020, 3096) hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 1 UStG eine Umsatzgrenze i. H. v. 600.000 Euro eingefügt. Diese ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 bewirkt werden (§ 27 Abs. 32 UStG). Sofern nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 600.000 Euro betragen hat, sind die Umsätze ab dem Besteuerungszeitraum 2022 zwingend nach der Regelbesteuerung zu versteuern. Eine entsprechende Erläuterung wurde in das Vordruckmuster USt 2 E (Zeilen 47 bis 53) aufgenommen.

Die übrigen Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.

Weiterhin enthält das BMF-Schreiben Erläuterungen zu möglichen Abweichungen bei der Herstellung der Vordrucke.

Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.

Verlag Dr. Otto Schmidt
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