MwSt-Hinterziehung: EuRH veröffentlicht Sonderbericht zur Kontrolle des Zollverfahrens 42
Der EuRH hat jetzt untersucht, ob für die Bekämpfung der MwSt-Hinterziehung im Rahmen des Zollverfahrens 42 ein solider Rechtsrahmen besteht. Dabei stellte er fest, dass die Anwendung des Verfahrens zu erheblichen Einnahmeausfällen geführt hat und sich MwSt-Hinterziehung so nicht verhindern und aufdecken lässt. Die durchgeführten Stichprobenprüfungen ergaben einen hochgerechneten Betrag der im Jahr 2009 entstandenen Mindereinnahmen von rd. 2,2 Mrd. €. Zwar habe, so der EuRH, die EU-Kommission bereits einige Vorschläge zur Verbesserung des Rechtsrahmens vorgelegt. Diese Rahmenbedingungen bedürften allerdings weiterer Verbesserungen.
Der EuRH empfiehlt der Kommission,
- die Durchführungsvorschriften zum Zollkodex dahin gehend zu ändern, dass zu jeder beabsichtigten Beförderung die vollständigen MwSt-Daten in einheitlicher Form zu übermitteln sind;
- Einführer gesamtschuldnerisch für MwSt-Ausfälle im Bestimmungsmitgliedstaat haftbar zu machen, wenn sie keine zusammenfassende MwSt-Meldung vorlegen;
- darauf hinzuwirken, dass die MwSt-Daten in den elektronischen Zollabfertigungssystemen der Mitgliedstaaten automatisch überprüft werden;
- ein gemeinsames EU-Risikoprofil für diese Einfuhren einzurichten;
- die Rechtsvorschriften dahin gehend zu ändern, dass der Austausch der für die korrekte MwSt-Veranlagung im Bestimmungsmitgliedstaat erforderlichen Informationen verbessert wird.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung hier.