17.12.2020

Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2020)

Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 4.12.2020 hat die Finanzverwaltung die Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2020) bekannt gemacht.

Gleich lautende Ländererlasse v. 4.12.2020 - Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen O 2120 - 1 - II B 3

Die Geschäftsordnung für die Finanzämter regelt im Einzelnen die Aufbauorganisation der Ämter, deren Ablauforganisation sowie das amtsinterne Zeichnungsrecht. Die Regelungen finden ab 1.1.2021 Anwendung.
BMF online
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