Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2020)
Gleich lautende Ländererlasse v. 4.12.2020 - Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen O 2120 - 1 - II B 3
Die Geschäftsordnung für die Finanzämter regelt im Einzelnen die Aufbauorganisation der Ämter, deren Ablauforganisation sowie das amtsinterne Zeichnungsrecht. Die Regelungen finden ab 1.1.2021 Anwendung.
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Die Geschäftsordnung für die Finanzämter regelt im Einzelnen die Aufbauorganisation der Ämter, deren Ablauforganisation sowie das amtsinterne Zeichnungsrecht. Die Regelungen finden ab 1.1.2021 Anwendung.