11.11.2021

Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Mit BMF-Schreiben v. 5.11.2021 hat die Finanzverwaltung unter Aufhebung der beiden bisherigen BMF-Schreiben v. 5. 6 2014, BStBl I 2014, 835 und BMF-Schreiben v. 24. 1. 2018, BStBl I 2018, 272 umfassend zur Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten sowie Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.11.2021 - IV C 6 - S 2177/19/10004 :008// IV C 5 - S 2334/19/10009 :003, DOK 2021/1117997

EStG §§ 4, 6, 9

Das BMF-Schreiben erläutert ausführlich anhand von Beispielen den sachlichen Anwendungsbereich, die pauschale Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der 1 %-Regelung, die individuelle Ermittlung des privaten Nutzungswerts, den pauschalen Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgaben sowie die im Einzelnen zu beachtenden Anwendungsregelungen.
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