22.09.2011

Schweiz und Deutschland unterzeichnen Steuerabkommen

Deutschland und die Schweiz haben am 21.9.2011 ein Steuerabkommen unterzeichnet. Mit dem Abkommen sollen die seit Jahrzehnten zwischen Deutschland und der Schweiz offenen Fragen zur Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz gelöst werden.

Für die Zukunft soll mittels einer Abgeltungssteuer eine Gleichbehandlung für die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen sichergestellt werden, unabhängig davon, ob diese in der Schweiz oder in Deutschland erzielt wurden. Flankierend dazu kommt ein gegenüber dem OECD-Mindeststandard erweiterter Auskunftsaustausch, der der Verfahrenskontrolle dient und ein zusätzliches erhebliches Entdeckungsrisiko für potenzielles neues Schwarzgeld in der Schweiz schafft.

Für die Vergangenheit wurde eine pauschale Lösung gewählt, die deutschen Anlegern mit Kapitalerträgen in der Schweiz einen Weg aus der Steuerflucht eröffnen und mit gerechter Steuerlast verbunden sein soll. Konkret sollen unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz auf der Grundlage dieses Abkommens pauschal mit einem Steuersatz von 19 bis 34 Prozent auf das Kapital nachversteuert werden.

Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Linkhinweis:

  • Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist auf den Webseiten des BMF veröffentlicht.
  • Um direkt zum Abkommen zu kommen, klicken Sie bitte hier.
BMF PM Nr. 40 vom 21.9.2011
Zurück