02.06.2022

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b) i. V. m. § 6a UStG)

Mit BMF-Schreiben v. 20.5.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Änderungen im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2020, 2451) hingewiesen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 20.5.2022 - III C 3 - S 7140/19/10002 :011, DOK 2022/0515243

UStG § 4 Nr. 1, § 6a EStG

Mit BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2020, BStBl I 2020, 1038 wurde der Umsatzsteuer - Anwendungserlass (UStAE) im Hinblick auf die Änderungen im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2020, 2451) angepasst. Im Nachgang zur Veröffentlichung hat sich Anpassungsbedarf ergeben, um in der Praxis aufgekommene Zweifelsfragen zu beantworten.

Daher wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 4.1.2. entsprechend angepasst.
BMF online
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