09.12.2021

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Mit BMF-Schreiben v. 7.12.2021 hat die Finanzverwaltung die seinerzeit beschlossenen verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen verlängert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 7.12.2021 - IV A 3 - S 0336/20/10001 :045, DOK 2021/1267982

AO § 163

Im Hinblick auf Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, wurden ergänzend zu den Maßnahmen des BMF-Schreibens v. 19. 3. 2020 - IV A 3 - S 0336/19/10007: 002 (BStBl I 2020, 262) und unter Aufhebung des BMF - Schreibens v. 18. 3. 2021 - IV A 3 - S 0336/20/10001 :037 - (BStBl I 2021, 337) Regelungen
  • zur Stundung im vereinfachten Verfahren,
  • zum Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren,
  • zur Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren sowie
  • zur Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen in anderen Fällen


getroffen.

BMF online
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