Umsatzsteuer: BMF-Schreiben zur Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren
In dem Urteil V R 22/10 hat der BFH entschieden, dass in dem Fall, in dem der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte steuerpflichtige Leistung vereinnahmt, die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollversteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet. Die Urteile haben Auswirkungen auf die Berichtigung des Entgelts für ausgeführte steuerpflichtige Leistungen sowie den Vorsteuerabzug. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1.10.2010, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 9.12.2011, (- IV D 2 - S 7333/11/10001 DOK 2011/0989130 -), wird entsprechend geändert.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben hier (pdf-Format).