21.10.2021

Umsatzsteuer/Versicherungsteuer; Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung

Mit BMF-Schreiben v. 18.10.2021 wurde die im BMF-Schreiben v. 18.6.2021 enthaltene Übergangsregelung verlängert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 18.10.2021 - III C 3 - S 7163/19/10001 :001, DOK 2021/1102366

UStG § 4 Nr. 10 Buchstabe a

Mit BMF-Schreiben v. 18.6.2021 III C 3 - S 7163/19/10001 :001 (2021/0706884) wurde die Anwendungsregelung im BMF-Schreiben vom 11. Mai 2021 - III C 3 - S 7163/19/10001:001 (2021/0533686) dahingehend geändert, dass die Grundsätze dieses Schreibens auf Garantiezusagen anzuwenden sind, die nach dem 31. Dezember 2021 abgegeben wurden. Für vor dem 1. Januar 2022 abgegebene Garantiezusagen beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn die Grundsätze dieses Schreibens bereits angewendet werden.

Diese Anwendungsregelung wurde nun mit BMF - Schreiben v. 18.10.2021 bis zum 31.12.2022 bzw. 1.1.2023 verlängert.
BMF online
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