Umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 14.12.2021 - III C 2 - S 7030/20/10004 :004, DOK 2021/1290403
AO § 163, UStG
Die folgenden umsatzsteuerlichen Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise, die bis zum 31.12.2021 befristet sind, werden bis zum 31.12.2022 verlängert:
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AO § 163, UStG
Die folgenden umsatzsteuerlichen Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise, die bis zum 31.12.2021 befristet sind, werden bis zum 31.12.2022 verlängert:
- Unentgeltliche Wertabgaben hinsichtlich medizinischem Material oder Personal,
- Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern,
- Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung.