09.09.2021

Umsatzsteuerliche Rechnungsangaben und Vorsteuerabzug

Mit BMF-Schreiben v. 7.9.2021 hat die Finanzverwaltung zur Verwendung eines Aliasnamens und einer Zustellanschrift nach dem ProstSchG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 7.9.2021 - III C 2 - S 7280-a/19/10001 :004, DOK 2021/0957505

UStG § 14 Abs. 4

Die Finanzverwaltung wurde um eine Beurteilung des Verhältnisses der nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Rechnungsangaben und der Verwendung eines Aliasnamens nach § 5 Abs. 6 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gebeten. Hierzu hat sie ausführlich zu den Regelungen im ProstSchG sowie zur Verwendung der Angaben aus einer Anmeldebescheinigung in Rechnungen Stellung genommen.

Entsprechend wurden im Umsatzsteuer-Anwendungserlass die Abschnitte 14.5 Abs. 2 und 15.2d Abs. 1 angepasst.
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