28.10.2021

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Verlegeranteils an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG sowie aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten

Mit BMF-Schreiben v. 14.10.2021 hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung des Verlegeranteils an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG sowie aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 14.10.2021 - III C 2 - S 7100/19/10001 :003 DOK 2021/1081533

UStG § 3 Nr. 11, § 15

Mit Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 198/13 - hat der BGH die bisherige Beteiligung der Verleger an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c Urheberrechtsgesetz (UrhG) für rechtswidrig erklärt. Den Verlegern stünden nach dem UrhG keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden könnten.

Dieses Urteil hat der Gesetzgeber in § 27a Abs. 1 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) umgesetzt.

Die Finanzverwaltung hat zu der Problematik nun ausführlich Stellung genommen, wie gesetzliche Vergütungsansprüche und urheberrechtliche Nutzungsrechte zu behandeln sind.

Hinsichtlich aller bis einschließlich 31. Dezember 2021 entstandener gesetzlicher Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs - beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn die Beteiligten übereinstimmend von sonstigen steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen der Verleger an die Verwertungsgesellschaft ausgehen.

Hinsichtlich aller bis einschließlich 31. Dezember 2021 entstandener Vergütungsansprüche aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs - Beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn die Beteiligten übereinstimmend von sonstigen steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen der Verleger an die Verwertungsgesellschaft ausgehen.
BMF online
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