11.06.2021

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von steuerbefreiten Dienstleistungskommissionen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen

Mit BMF-Schreiben v. 9.6.2021 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer - Anwendungserlass zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von steuerbefreiten Dienstleistungskommissionen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen angepasst.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 9.6.2021 - III C 2 - S 7110/19/10001 :002, DOK 2021/0601464

UStG § 3 Nr. 11 u. § 4 Nr. 20 Buchst. a

Der BFH hat mit Urteil v. 25. 4. 2018 - XI R 16/16 entschieden, dass im Rahmen einer Dienstleistungskommission die Fiktionswirkung des § 3 Abs. 11 UStG für die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG gilt. Folglich ist nicht nur die vom Kommissionär besorgte Leistung, sondern ebenso die von ihm fiktiv erbrachte Besorgungsleistung umsatzsteuerfrei.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde nun in Abschnitt 3.15 Absatz 3 entsprechend angepasst. Die Neuregelung gilt in allen noch offenen Fällen.
BMF online
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