Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund von Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 15.7.2024 - III C 3 - S 7492/24/10001 :001, DOK 2024/0525813
Nato-Truppenstatut
Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Die Finanzverwaltung hat nun die Wertgrenze für Lieferungen im niederländischen Beschaffungsverfahren von 1.500 € auf 2.500 € erhöht.
Die Regelung ist für alle Umsätze, die nach dem 31.7.2024 ausgeführt werden, anzuwenden.
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Nato-Truppenstatut
Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Die Finanzverwaltung hat nun die Wertgrenze für Lieferungen im niederländischen Beschaffungsverfahren von 1.500 € auf 2.500 € erhöht.
Die Regelung ist für alle Umsätze, die nach dem 31.7.2024 ausgeführt werden, anzuwenden.