18.07.2024

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund von Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Mit BMF-Schreiben v. 15.7.2024 hat die Finanzverwaltung zum niederländischen Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 15.7.2024 - III C 3 - S 7492/24/10001 :001, DOK 2024/0525813

Nato-Truppenstatut

Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Die Finanzverwaltung hat nun die Wertgrenze für Lieferungen im niederländischen Beschaffungsverfahren von 1.500 € auf 2.500 € erhöht.

Die Regelung ist für alle Umsätze, die nach dem 31.7.2024 ausgeführt werden, anzuwenden.
BMF online
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