09.09.2021

Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten (§ 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG)

Mit BMF-Schreiben v. 7.9.2021 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu § 1 Abs. 2 Satz 2 VersG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 7.9.2021 - III C 4 - S 6400/21/10002 :002, DOK 2021/0956779

VersG § 1 Abs. 2 Satz 2

Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit der Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG bei der Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten und im Drittland ansässigen fremden Unternehmen. Dargestellt werden:
  • der Rechtstext,
  • die Grundlagen,
  • das Verhältnis § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VersStG zum allgemeinen Tatbestand § 1 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 2 VersStG,
  • die Versicherung von Betriebsstätten (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VersStG),
  • Das Verhältnis § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VersStG zu § 1 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 VersStG,
  • die Versicherung von fremden Gesellschaften (z. B. Tochtergesellschaften), die in einem Drittland ansässig sind,
  • die Versicherung von fremden Gesellschaften (z. B. Tochtergesellschaften), die in Deutschland oder in einem EWR-Staat ansässig sind sowie
  • die Steuerbarkeit der Versicherung von Sonderrisiken i.S. des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 VersStG.
BMF online
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