Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern
BMF-Schreiben
BMF v. 20.9.2021 - IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :003, DOK 2021/1001867
DBA Luxemburg
Die am 7. Oktober 2020 mit dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossene Verständigungsvereinbarung verlängert sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemielage hat sich das BMF mit Luxemburg darüber verständigt, dass die Verständigungsvereinbarung zumindest bis zum 31. Dezember 2021 Bestand haben wird.
BMF online
DBA Luxemburg
Die am 7. Oktober 2020 mit dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossene Verständigungsvereinbarung verlängert sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemielage hat sich das BMF mit Luxemburg darüber verständigt, dass die Verständigungsvereinbarung zumindest bis zum 31. Dezember 2021 Bestand haben wird.